Unsere Leistungen & Services
Vollstationäre Pflege
Die vollstationäre Pflege (Langzeitpflege) erfolgt auf Dauer in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen eine häusliche Versorgung nicht mehr zulässt, beispielsweise im Fall von schwerster Pflegebedürftigkeit.
Die Pflege erfolgt hierbei vollstationär, d.h. „rund-um-die-Uhr“ in einem Alten- und Pflegeheim. Die größte Hemmschwelle bei einer Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung liegt wohl in der völligen Aufgabe der eigenen vertrauten Lebensumgebung. Die Betroffenen müssen sich an neue Menschen und an ein anderes Lebensumfeld gewöhnen. Neue Gesichter, ein anderer Tagesablauf, ggf. neue Hausärzte und Therapeuten. Alles ist nicht mehr, wie es war.
Dies stellt die besondere Herausforderung an die vollstationären Pflegeinrichtungen – nämlich ein neues zu Hause zu schaffen, in dem es sich gut leben lässt und wo man gern ist.
Besonders wichtig ist es, eine wohnortnahe vollstationäre Pflegeeinrichtung zu finden, um die familiären und freundschaftlichen Kontakte auch weiterhin pflegen zu können. Durch neue soziale Kontakte, kulturelle Angebote und Gruppenangebote werden Isolation und Eintönigkeit des Alltags vermieden. Die Pflegebedürftigen werden nicht nur „verwahrt“, sondern erfahren in vielen Fällen eine neue Lebensperspektive und Aktivierung.
Gerade bei älteren Menschen ist die Gefahr des Abbaus der geistigen Leistungsfähigkeit sehr groß. Mit gemeinsamen Spielen, Veranstaltungen, Gedächtnistraining und einer festen Tagesstruktur wird versucht, etwaigen Rückschritten vorzubeugen.
Das Haus Weiherberg verfügt über fest angestellte Mitarbeiter in der sozialen Betreuung sowie ehrenamtlich tätige KollegInnen, die sich exklusiv ganz liebevoll der Aktivierung und Betreuung unserer Bewohner widmen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Wenn pflegebedürftige Menschen nur für eine kurze Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen sind, besteht die Leistung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Oftmals ergibt sich der Bedarf im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder auch beim Ausfall einer Pflegeperson.
Kurzzeitpflege entspricht der Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung – für bis zur vier Wochen. Für alle Pflegegrade zahlt die Pflege- bzw. Krankenkasse bis zu 1.774 Euro für eine notwendige Ersatzpflege für die Dauer von vier Wochen.
Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege im betreffenden Jahr nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann der noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag ebenso für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Bei dieser kombinierten Leistung spricht man von einer Aufstockung des Betrages für die Kurzzeitpflege. Dieser kann jedoch höchstens aber verdoppelt werden. Die Leistungen der Kurzzeitpflege in der Pflegeeinrichtung können auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden.
Wird der Betrag für die Kurzzeitpflege mit Hilfe des Leistungsbetrages für Verhinderungspflege aufgestockt, verringert sich der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege entsprechend für das laufende Jahr.
Downloads
An dieser Stelle bieten wir Interessenten, aber auch Zuweisern schon vor dem Einzug wichtige Unterlagen an,
um eine möglichst zügige und auch reibungslose Übernahme zu gewährleisten.